Legasthenie / Dyskalkulie

Legasthenie

Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen können in die Isolation und zu Resignation führen. Eine gezielte Therapie und verständnisvolle Begleitung motivieren dazu, sich dem Problem zu stellen und die Situation zu verbessern.

Definition

Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lese-/ Rechtschreibfertigkeiten / Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung, offensichtliche neurologische Erkrankung oder Sinnesbeeinträchtigung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist.

Im kinderpsychiatrischen Gutachten wird nach ICD10 bei den umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (Teilleistungsstörungen) unterschieden zwischen

  • Lese- und Rechtschreibstörung
  • Isolierter Rechtschreibstörung
  • Rechenstörung (Dyskalkulie)

Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)

  • zeigt sich bei Kindern, die bereits im ersten Schuljahr oder auch erst später dadurch auffallen, dass sie deutlich verlangsamt lesen und / oder schreiben. Oft ist bei diesen Kindern die Fähigkeit zur phonologischen Bewusstheit nicht ausreichend ausgebildet. Normalerweise wird diese Fähigkeit zur phonologischen Bewusstheit bereits im Kindergartenalter gut entwickelt und im ersten Schuljahr zusammen mit dem schulischen Schriftspracherwerb weiter vertieft.
  • Bei einem Mangel an phonologischer Bewusstheit fehlt dem Kind die grundlegende Voraussetzung, Sprache genau zu hören und auf bestimmte Merkmale hin genau zu untersuchen und einzuordnen wie es für das Lesen und Schreiben erforderlich ist. Dies wird in meiner Legasthenietherapie nach entsprechendem Gutachten schrittweise individuell erarbeitet  und parallel zum Schulstoff  begleitet. Darauf aufbauend erarbeite ich  in individuellem Tempo die Anwendung des Regelwissens der deutschen Sprache.
  • Aufgrund mangelnder Lesefertigkeit kommt es durch falsches Lesen und Verstehen der Arbeitsanweisungen und Textaufgaben zu Problemen in anderen Schulfächern wie Mathematik und Heimat- und Sachkunde.

Rechenstörung (Dyskalkulie) zeigt sich u.a.

  • als Defizit vor allem in der Beherrschung der grundlegenden Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion Multiplikation und Division und weniger bei den höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie u.a. benötigt werden.
  • in der Art und Weise, wie bzw. auf welchem Rechenweg Kinder zu Lösungen gelangen.

Ursache ist ein Zusammenwirken von

  • genetischer Disposition: Familiäre Häufung bei Lese-/Rechtschreibstörungen
  • biologischen Komponenten: hirnorganische Befunde von Unreifezeichen, frühe Hirnschädigungen
  • Funktionsdefizite: im Wissen über Sprachlaute (Phonologische Bewusstheit), beim auditiven Kurzzeitgedächtnis, in der visuellen Wahrnehmung
  • Umwelteinflüsse wie: das häusliche „Leseklima“, regelmäßiges Lesen und Art und Weise der Beschulung (Beratung, Coaching)

Mögliche zusätzlich auftretende Störungen

  • Umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache
  • Umschriebene Entwicklungsstörungen der Motorik
  • Aktivität- und Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS / ADS)
  • Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens
  • Störung des Sozialverhaltens
  • Depressive Symptome im Zusammenhang mit schulischem Versagen
  • Schulangst, niedriges Selbstwertgefühl
  • Körperliche Beschwerden als Anzeichen von Überforderung
  • Hausaufgabenkonflikte

Diagnostik

  • Testpsychologische Überprüfung der Lese-, Rechtschreib- oder Rechenleistung ab Ende des ersten Schuljahrs
  • Durchführung eines mehrdimensionalen Intelligenztests
  • Internistische und entwicklungsneurologische Untersuchung
  • Untersuchung von Visus und Gehör
  • Überprüfung psychosozialer Belastungsfaktoren
  • Globalbeurteilung der psychosozialen Anpassung ist für die Beantragung der Maßnahme zur Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII beim Jugendamt erforderlich

Therapie

Wichtig ist die Förderung von Kindern mit Legasthenie oder Rechenstörung in der Einzelsituation, da jedes Kind sein spezielles Störungsmerkmal mit seiner jeweils spezifischen Lernstrategie hat. Das Kind benötigt die gezielte Hilfestellung durch individuell aufbereitetem Lernstoff. Die regelmäßige Einbeziehung der Eltern in den aktiven Lernprozess hat sich bewährt und ist von großer Bedeutung. Nur so können die Fortschritte in den Lebensalltag integriert werden.

Nachteilausgleich in Bayern

Der Nachteilausgleich in Bayern regelt die Erleichterungen für Kinder mit Lese- Rechtschreib- Störung („Muss- Bestimmung“) und Lese- Rechtschreib- Schwäche  („Kann- Bestimmung“).
Für eine Rechenstörung gibt es keinen Nachteilausgleich.
Genaue Informationen dazu über Bundesverband Legasthenie oder die entsprechenden Landes- oder Ortsverbände und bei den zuständigen Schulpsychologen.
Grundlage für die Förderung der Legasthenietherapie nach §35a SGB VIII durch das Jugendamt ist die Einschätzung der psychosozialen Anpassung im kinderpsychiatrischen Gutachten nach ICD 10 (Achse VI) und die diagnostisch ermittelte Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung nach ICD 10
(Achse II).